SiGeKo Leistungen
Unsere Leistungen
für Sie in Ihrer Region

Unsere SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung

 

Was macht ein SiGeKo?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übernimmt Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben nach Baustellenverordnung. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. 

 

Wann braucht man einen SiGeKo?

Ein SiGeKo wird vom Bauherrn bestellt, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Unternehmen (Gewerke) gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. (abgeleitet aus §3 Abs. 1 Baustellenverordnung).

Auch wenn der Bauherr einen Generalunternehmer/Generalplaner beauftragt, ist davon auszugehen, dass dieser, zur kompletten Leistungserstellung, ein oder mehrere Gewerke an SUB-Unternehmen weitervergibt und somit ebenfalls mehrere Unternehmen auf der Baustelle tätig sind. Der zu beauftragende SiGeKo soll eine neutrale Person zur Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen sein, frei von Gewinnorientierung und Termindruck, also kein Angestellter des Generalunternehmers/Generalplaners.

Wichtig:

Ein geeigneter Koordinator im Sinne der Baustellenverordnung muss über ausreichende und einschlägige baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und Koordinatorenkenntnisse sowie eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Planung und / oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügen. 

In der Persönlichkeit sollte ein SiGeKo sowohl durchsetzungsstark sein aber auch das notwendige Feingefühl besitzen, kritische Situationen zu meistern.

 

Missverständnisse über die Rolle des SiGeKo bei Bauvorhaben: Ein klarer Überblick

Häufig wird angenommen, dass die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators erst bei Bauprojekten von Bedeutung ist, die länger als 30 Arbeitstage dauern und gleichzeitig mehr als 20 Arbeiter beschäftigen oder deren Arbeitsaufwand voraussichtlich 500 Personentage überschreitet. Diese Kriterien sind zwar im § 2 der Baustellenverordnung verankert und betreffen die Pflicht zur Erstellung einer Vorankündigung, sie sind jedoch nicht die ausschlaggebenden Faktoren für die Notwendigkeit eines SiGeKo.

 


 

Grundsätzlich unterteilt sich die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in zwei Bereiche: Die Planungsphase und die Ausführungsphase.

 

Was macht ein SiGeKo in der Planungsphase?

In der Planungsphase wiegt der SiGeKo die zu erwartenden Gefahren und Risiken der Baustelle ab, berät die Bauleitung hinsichtlich Lösungen und erstellt auf Grundlage der analysierten Daten den sogenannten „SiGe-Plan“.

Übersicht unserer Leistungen in der Planungsphase

  • Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten.
  • Ausarbeiten eines SiGe-Plans auf der Grundlage der vorgenommenen Analyse.
  • Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen und nachbarschaftlichen Tätigkeiten.
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen.
  • Festlegen von Meldepflichten an den SiGeKo.
  • Erstellen einer Unterlage nach Baustellenverordnung für eine sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.
  • Erstellen der Vorankündigung.

 

Was macht ein SiGeKo in der Ausführungsphase?

Der SiGeKo überwacht auf der Baustelle in regelmäßigen, protokollierten SiGe-Begehungen, die  Einhaltung der in der Planungsphase ausgearbeiteten Maßnahmen.

Übersicht unserer Leistungen in der Ausführungsphase

  • Fortlaufende Kontrolle der Einhaltung vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) durch alle Beteiligten.
  • Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten.
  • Veranlassen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken und Einschreiten bei Gefahrenzuständen.
  • Organisieren und Koordinieren der Zusammenarbeit der Unternehmer im Rahmen von Baustellenbesprechungen.
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Bauausführenden und deren Koordination.
  • Anpassung des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens.

 

Weitere Arbeitsschutzdienstleistungen bieten wir Ihnen gerne individuell, auf Anfrage, an.

Alle unsere SiGeKo-Referenzen finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre persönliche Angebotsanfrage.